Die Wohnungsgenossenschaft Wolfen eG ist im Jahre 1986 aus dem Zusammenschluss der in den Jahren 1953 und 1954 gegründeten Arbeiterwohnungsgenossenschaften „Frohe Zukunft“, „Neue Heimat“ und „Glück Auf“ entstanden.
Durch die Verordnung zur Einführung des Gesetzes betreffend der „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ wurden die Arbeiterwohnungsgenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften zu „Genossenschaften im Sinne des Bundesdeutschen Genossenschaftsgesetzes“ erklärt.
Daraufhin wurde eine Vertreterversammlung gewählt, eine Satzung errichtet sowie ein Vorstand bestehend aus 2 Mitgliedern und ein Aufsichtsrat bestehend aus mindestens 3 Mitgliedern bestellt. Am 21. Oktober 1991 wurde die Wohnungsgenossenschaft Wolfen eG unter der Nr. GnR-88 in das Genossenschaftsregister des Kreisgerichtes Halle eingetragen, durch Änderung der Zuständigkeit nun beim Amtsgericht Stendal unter GnR-1026.
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Daraufhin wurde eine Vertreterversammlung gewählt, eine Satzung errichtet sowie ein Vorstand bestehend aus 2 Mitgliedern und ein Aufsichtsrat bestehend aus mindestens 3 Mitgliedern bestellt. Am 21. Oktober 1991 wurde die Wohnungsgenossenschaft Wolfen eG unter der Nr. GnR-88 in das Genossenschaftsregister des Kreisgerichtes Halle eingetragen, durch Änderung der Zuständigkeit nun beim Amtsgericht Stendal unter GnR-1026.
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