Ab diesem Jahr treten in Deutschland neue Vorschriften zur Abfallentsorgung in Kraft, sowohl bei der Bio- als auch bei der Restmüllentsorgung.
NEUE BIOMÜLL-VERORDNUNG 2025
Diese beinhaltet, dass generell
=> Plastik, auch keine „kompostierbare „Plastiktüten
=> Glas
=> tierische Exkremente
=> Asche
=> lackierte Hölzer
=> Öle und Fette
nicht in der Biotonne entsorgt werden dürfen.
Was gehört in die Biotonne?
=> Obst-, Gemüse und Pflanzenreste
=> Fleisch- und Fischreste
=> Milchprodukte
=> Brotreste
=> Tee- und Kaffeefilter
=> Küchentücher, Servietten und in kleinen Mengen Zeitungspapier
NEUE RESTMÜLL-Verordnung 2025
Verbotene Stoffe im Restmüll:
=> Bioabfälle – alle organischen Küchen- und Gartenabfälle
=> Kunststoffe – Kunststoffverpackungen, Einwegplastik usw.
=> Metalle – metallische Gegenstände wie Dosen, Folien oder kleinere Haushaltsgeräte
=> Elektroschrott – z.Bsp. Handys, Laptops oder Küchengeräte
=> Glas – Glasflaschen, Gläser und andere Glasabfälle
=> gefährliche Abfälle – Chemikalien, Batterien, Energiesparlampen usw.
Schon jetzt erfolgen Einzelkontrollen der Tonnen. Zukünftig werden dann die alle Tonnen kontrolliert. Um zu erkennen, ob der Müll Störstoffe enthält, wird die Tonne von den Mitarbeitern der Entsorgung gesichtet bzw. dafür Hilfsmittel eingesetzt.
Bei Fremdstoffen in der Tonne, wird diese dann stehen gelassen und demzufolge nicht entsorgt. Eine dann nachträglich Entsorgung durch die Wohnungsgenossenschaft wird nicht erfolgen ! Auch können Bußgelder erhoben werden.
Wir möchten Sie deshalb bitten, auch in Ihrem Interesse, die Trennung des Bio- und Restmülls strikt einzuhalten, um unnötigen Kosten zu vermeiden und auch einen kleinen Beitrag für unsere Umwelt zu leisten !
Vielen Dank !